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Schengen am Beispiel Kaliningrads

Diplomarbeit


Schengen und die Osterweiterung der Europäischen Union am Beispiel Kaliningrads


Autorin Tobias Semme

Einleitung:Mit der Erweiterung der Europäischen Union (EU) um zehn neue Mitglieder aus Mittel- und Osteuropa sowie dem Mittelmeerraum wird sich der östliche Abschnitt der EU-Außengrenze um mehr als 700 km nach Osten verschieben. Die erweiterte EU wird dann an Staaten wie Kroatien, Serbien und Montenegro, Rumänien, Russland, Ukraine und Weißrussland angrenzen. Darüber hinaus wird erstmals in der Geschichte des europäischen Integrationsprozesses eine Exklave eines Drittstaates vollständig von EU-Territorium umgeben sein. Denn durch den Beitritt Litauens und Polens wird mit Kaliningrad eine russische Enklave innerhalb der EU entstehen. Die zukünftigen EU-Mitgliedstaaten haben sich im Zuge der Beitrittsverhandlungen dazu verpflichtet, den gemeinschaftlichen Besitzstand (acquis communautaire) der EU vollständig zu übernehmen. Teil des acquis communautaire ist seit der Vertragsreform von Amsterdam auch der Schengen-acquis. Alle Staaten, die eine EU-Mitgliedschaft anstreben, müssen seit Amsterdam den Schengen-acquis spätestens mit dem Datum des Beitritts in nationales Recht übernehmen und uneingeschränkt anwenden. Ausnahme- und Übergangsregelungen, welche den Transfer von einer eher liberalen Praxis der Grenzkontrollen und Visumpolitik in Mittel- und Osteuropa zu den strengen Regelungen des Schengen-acquis erleichtern würden, werden hierbei nicht eingeräumt. Die Beitrittsländer sind also verpflichtet, ihren jeweiligen Abschnitt der zukünftigen EU-Außengrenze gemäß den Bestimmungen des Schengen-acquis zu schützen. Dies bedeutet aber nicht, dass gleichzeitig die Binnengrenzkontrollen zu den derzeitigen EU-Mitgliedsstaaten aufgehoben werden. Die EU behält sich vielmehr das Recht vor, die Binnengrenzkontrollen erst nach einer mehrjährigen Evaluierungsperiode und einem weiteren Beschluss des Ministerrates aufzuheben.

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